Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 10. Januar 2024 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.pflege-deine-zukunft.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 LBGG vereinbar: Teilweise sind PDF-Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Online-Terminvereinbarung: Die externe Anwendung zur Online-Terminvereinbarung ist nicht barrierefrei nutzbar; ein alternativer Zugangsweg ist über die Behördennummer 115 verfügbar.
Videos: Bei Videos sind Untertitel aber keine Audiodeskription vorhanden.
Aktuell in Arbeit sind weitere Videos in Gebärdensprache.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2020 auf Basis einer eigenen Bewertung und eines BITV/WCAG-Tests durch die Prüfstelle des BIK BITV-Test Prüfverbunds erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.01.2024 überprüft.
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse oeffentlichkeitsarbeit@rhein-neckar-kreis.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Büro des Landrats
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier:
Kommunale Behindertenbeauftragte
5. Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.
Leichte Sprache
Für Besucherinnen und Besuchern, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit:
Barrierefreies Web-Design
Wir achten auf eine leichte Bedienbarkeit unserer Website. Die Seiten können mit der Tastatur bedient werden und sind für den Einsatz von Screenreadern und Braillezeilen geeignet. Die Seite ist frei skalierbar.
7. Weitere geplante Maßnahmen
Wir planen, weitere Seiten in Leichter Sprache und weitere Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen.