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Du benötigst Fachinformationen? Du hast Fragen zu fachlichen Themen? Hier geben wir Antworten auf vielen Fragen zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung.

Wie wird die generalistische Pflegeausbildung finanziert? Was ist eine Ausgleichszahlung? Wie funktioniert die Anleitung in der Praxis? Wo finde ich Einsatzplätze für die Pflichteinsätze der Ausbildung? Diese und weitere Fragen beantworten wir dir auf diesen Seiten..

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege

Seit dem 15. Februar 2024 werden Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifika-tionen in Baden-Württemberg auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) entschieden. Nähere Informationen sind in den folgenden Veröffentlichungen des Sozialministeriums enthalten:

Praxisstellen-Börse

Die Koordinierungsstelle für Praxis-Einsätze stellt eine Zusammenarbeit der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises dar.

Mit der Praxisstellen-Börse hast du als Träger der praktischen Ausbildung oder Pflegeschule die Möglichkeit, deine Einsatzkapazitäten für die Aufnahme von externen Auszubildenden zu veröffentlichen. Hier kannst du auch zur Verfügung stehende Praxisstellen für die Pflichteinsätze der generalistischen Pflegeausbildung abfragen und Einsätze bei den Anbietenden anfragen.

Die Datenbank wird auf den Seiten der UMM-Akademie bereitbestellt. Dort kannst du dich registrieren, um im Anschluss offene Stellen im Planzeiten-Organizer online anzugeben:

TaraCare

Die Ausbildungsverlaufs- und Einsatzplanung für Schüler:innen der Pflegeschulen des Rhein-Neckar-Kreises erfolgt digital.
Hier können sich die Ausbildungsbeteiligten einloggen:

Finanzierung

Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Träger der praktischen Ausbildung in Baden-Württemberg erhalten unter anderem zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung Ausgleichszahlungen. Diese beinhalten folgende Leistungen:

Mehrkosten der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr wird in voller Höhe refinanziert. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird ein sogenannter Wertschöpfungsanteil abgezogen, weil Auszubildende in dieser Phase der Ausbildung auch anrechenbare Arbeitsleistungen erbringen. Der Wertschöpfungsanteil orientiert sich an der Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft. Je nach Einrichtungsart gelten die folgenden Anrechnungsschlüssel:

  • stationäre Pflegeeinrichtung 1:9,5
  • ambulante Pflegeeinrichtung 1:14
Wie das zu verstehen ist, verdeutlicht nachfolgendes Rechenbeispiel. Bei diesem wird von einem Fachkräfteentgelt in Höhe von 2.500 Euro (brut-to) und einer Ausbildungsvergütung von 900 Euro (brutto) ausgegangen.

stationärambulant
Höhe der Ausbildungsvergütung900,00 €900,00 €
Wertschöpfungsanteil1 263,00 €2 179,00 €
=Höhe der monatlichen Kostenerstattung aus dem Ausgleichsfonds637,00 €721,00 €

1 Wertschöpfungsanteil im Verhältnis 9,5:1 zu einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft im stationären Bereich.
Angenommenes Fachkraftentgelt = 2.500,00 €
2.500,00 ÷ 9,5 = ~ 263,– € Wertschöpfungsanteil

2 Wertschöpfungsanteil im Verhältnis 14:1 zu einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft im ambulanten Bereich.
Angenommenes Fachkraftentgelt = 2.500,00
2.500,00 ÷ 14 = ~ 179,– € Wertschöpfungsanteil

Kosten der praktischen Ausbildung

Die für Baden-Württemberg vereinbarten Pauschalen für die Kosten der praktischen Ausbildung differenzieren danach, ob Träger der praktischen Ausbildung ein Krankenhaus, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder ein ambulanter Dienst ist.

Dazu zählen Kosten der Praxisanleitung inklusive Organisationskosten nach § 8 PflBG, Sachaufwandskosten, sonstiger Personalaufwand inklusive zentrale Dienste sowie Gebäude-Betriebskosten.

Berechnung für 2023:

Krankenhaus/Klinikstationäre Pflegeambulante Pflege
Jahresbetrag9.212,42 €9.408,57 €9.538,63 €
÷Anzahl Monate12,00 €12,00 €12,00 €
=Höhe der monatlichen Kostenerstattung aus dem Ausgleichsfonds767,70 €784,05 €794,89 €

Kosten der Kooperationspartner

Das Ausbildungsbudget der Träger der praktischen Ausbildung umfasst auch die Ausbildungskosten der weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Die Kosten der Kooperationspartner:innen, die in den Ausgleichszuweisungen durch den Ausbildungsfonds enthalten sind, sind an diese weiterzuleiten.
Die Leistungserbringerverbände in Baden-Württemberg empfehlen folgende Verrechnungssätze

Verrechnungssatz je Pflichteinsatzstunde:

JahrKrankenhausStationäre PflegeAmbulante PflegePädiatrie/Psychiatrie/Wahleinsatz 1
20238,54 €9,32 €10,11 €6,96 €
20249,02 €9,90 €10,74 €7,38 €
20259,23 €10,16 €11,02 €7,56 €

1 Sofern bei der Einsatzstelle keine Qualifizierungskosten für die Praxisanleitung anfallen. Andernfalls individuelle Vereinbarung nach Lage des Einzelfalls.

Praxisanleitung

Mindestens 10 Prozent der Ausbildungszeit entfallen an jedem Lernort der praktischen Ausbildung auf eine geplante und strukturierte Praxisanleitung. Das gilt für eigene Auszubildende ebenso wie für Auszubildende externer Einrichtungen.

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verfügen über:

  • eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz,
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft, erworben innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung durchgeführt wird,
  • eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden (Bestandsschutz für vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes erworbene Qualifikationen) und
  • berufspädagogische Fortbildungen von mindestens 24 Stunden jährlich.

Bei den weiteren Einsätzen der praktischen Ausbildung (pädiatrische und psychiatrische Versorgung) erfolgt die Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte.

Die Kosten der praktischen Ausbildung werden aus dem Ausgleichsfonds finanziert. In Baden-Württemberg erfolgt diese Finanzierung bis auf Weiteres in Form von Pauschalen. Diese beinhalten auch die Kosten der Praxisanleitung für die gesamte Dauer der Ausbildung, also auch für die Zeiträume der Außeneinsätze.

Nähere Informationen zur Praxisanleitung findest du beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:

Weiterbildung zur Praxisanleitung

Die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) vorgeschriebene Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung wird dir hier angeboten:

Deine Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Rhein-Neckar Region ist hier nicht aufgeführt? Gerne ergänzen wir unser Verzeichnis.